Umstellung auf OR-Rechnungen

ACHTUNG: Rote und orange Einzahlungsscheine funktionieren nur noch bis Ende September!

Wie bereits seit längerem bekannt, gibt es im schweizerischen Zahlungsverkehr eine einschneidende Änderung. Ab dem 1. Oktober 2022 werden in der Schweiz Zahlungen mit den roten und orangen Einzahlungsscheinen nicht mehr möglich sein. Spätestens bis Ende September müssen also alle Schweizer Unternehmen in der Lage sein, QR-Rechnungen auszustellen. Dies ist gemäss dem Forschungsinstitut gfs.bern bei den allermeisten Unternehmen bekannt und grösstenteils auch bereits umgesetzt.

Trotz allem werden Sie höchstwahrscheinlich auch im September noch „alte“ Einzahlungsscheine erhalten – bitte denken Sie in diesen Fällen an Folgendes:

EMPFEHLUNG I:

Fragen Sie bitte bei Rechnungen mit roten und orangen Einzahlungsscheinen bereits ab 1. September bei Ihren Lieferanten konsequent nach einem QR konformen Einzahlungsschein. Sofern ein Lieferant dies noch nicht liefern kann, fragen Sie nach den Bankdaten – Bankzahlungen mit Eingabe der IBAN sind weiterhin möglich. Alternativ müssten die Zahlungen von Rechnungen mit „alten“ Einzahlungsscheinen noch bis spätestens 30. September 2022 gemacht werden.

EMPFEHLUNG II:

Kontrollieren Sie bereits jetzt alle Ihre Daueraufträge. Falls dort noch rote oder orange Einzahlungsscheine hinterlegt sind, verlangen Sie beim Zahlungsempfänger einen neuen QR-Einzahlungsschein. Die Anpassungen können direkt im E-Banking vorgenommen werden. Falls Sie keinen E-Banking Zugang haben, wenden Sie sich an Ihren Bankberater.

Gerne unterstützen wir Sie beim Umstellungsprozess und beantworten Ihre Fragen dazu.

Autor

Nabila Dettwiler-Gysin
Prokuristin
dipl. Treuhandexpertin
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin
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