Anlässlich der Sitzung vom 25. März 2020 hat der Bundesrat eine Notverordnung zur Gewährung von Überbrückungskrediten verabschiedet. Untenstehend finden Sie die wichtigsten Eckdaten dazu.
Unternehmungen mit Liquiditätsengpässen aufgrund der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10% ihres Jahresumsatzes beantragen.
Kredite bis 500’000 Franken
Kredite in dieser Höhe werden unbürokratisch abgewickelt und innert kurzer Frist von der Bank ausbezahlt. Sie sind zu 100% vom Bund abgesichert. Die Verzinsung für diese Kreditbeträge wurde auf 0% festgelegt.
Kredite ab 500’000 bis 20 Millionen Franken
Diese Kredite erfordern eine umfassendere Prüfung durch die Bank. Kreditbeträge über 500’000 Franken werden zu 85% vom Bund abgesichert, während die kreditgebende Bank die restlichen 15% abdeckt. Der vom Bund garantierte Anteil wird mit aktuell 0.5% verzinst.
Vorgehen
- Unter folgendem Link können ab Donnerstag, 26. März 2020 die notwendigen Formulare für die Überbrückungskredite heruntergeladen werden: https://covid19.easygov.swiss/
- Die Kreditanträge müssen ausgefüllt und unterzeichnet per E-Mail oder Briefpost an die Hausbank gesendet werden. Nach Prüfung des Antrags durch die Bank und allfällig notwendige Freigabe durch die Bürgschaftsorganisation wird das Geld von der Bank direkt an die Unternehmung ausbezahlt.
- Bitte beachten Sie, dass ein Kreditantrag für einen Betrag über 500’000 Franken (COVID-19-Kredit Plus) erst gestellt werden kann, wenn im Vorfeld die Kreditvereinbarung „COVID-19-Kredit“ eingereicht wurde.
Die entsprechende Medienmitteilung des Bundes sowie eine Übersicht über den Antragsprozess finden Sie ebenfalls unter nachstehendem Link: https://covid19.easygov.swiss/
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Formulare und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.