Einkauf und Kapitalbezug prüfen

Steueroptimierung mit der Pensionskasse bringt Vorteile für Erwerbstätige und Unternehmer.

aus Standpunkt 03/2012

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist für erwerbstätige Personen im Hinblick auf eine solide Vorsorgeplanung ein attraktives Instrument, um auch Steuern zu sparen.

Als Erwerbstätige Deckungslücken schliessen

Einerseits kann der Einkaufsbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, andererseits sind Pensionskassenguthaben und deren Zinsen während der Beitragsdauer steuerfrei.
Einkäufe in die Pensionskasse kommen für Erwerbstätige dann in Frage, wenn eine sogenannte Deckungslücke in der Pensionskasse besteht. Lücken entstehen beispielsweise durch Lohnerhöhungen oder fehlende Beitragsjahre. Das in der Vergangenheit angehäufte Altersguthaben ist bei vielen Arbeitnehmenden geringer als das maximal mögliche Sparkapital, welches sie gemäss gültigem Pensionskassenreglement haben könnten.
Deckungslücken in der Pensionskasse und somit Einkaufspotenzial kann auch dann entstehen bzw. geschaffen werden, wenn der Arbeitgeber verbesserte Vorsorgelösungen vorsieht, welche die obligatorischen Leistungen übersteigen. Mögliche Varianten sind höhere Sparbeiträge oder versicherte Löhne über dem gesetzlichen Minimum.

Möglichkeiten als Unternehmer ausschöpfen

Für eine Unternehmung sind bekanntlich überobligatorische Versicherungsleistungen in der beruflichen Vorsorge ein interessantes Instrument, die Steuerbelastung bei guter Ertragslage zu optimieren. Durch die höheren Beiträge an die Pensionskasse erhöht sich der Personalaufwand; der steuerbare Gewinn wird somit entsprechend geringer.
Der Unternehmer selber kann mit zusätzlichem Lohn und gleichzeitigem Einkauf in die Pensionskasse auf Seite der Unternehmung wie auch auf privater Ebene Steuern sparen. Erstens verringert der zusätzliche Lohn den steuerbaren Gewinn der Unternehmung. Zweitens wird die Steuerbelastung für den Unternehmer als Privatperson durch den zusätzlichen Lohn nicht ansteigen, da der gleiche Einkaufsbetrag vom steuerbaren Einkommen wieder abgezogen werden kann.

Vor der Pensionierung planen

Die Höhe und der Zeitpunkt der Einkäufe ist im Vorfeld gut zu planen; dies unter den Aspekten einer bevorstehenden Pensionierung und einer optimalen Steuerersparnis.
Hat sich das Sparkapital während der Erwerbstätigkeit einmal zu einem schönen Vorsorgepolster angesammelt, so muss bei der Pensionierung wiederum die aus steuerlicher Sicht optimale Lösung für dessen Bezug gefunden werden. Während eine jährliche Rente zu mehr Sicherheit und Stetigkeit beiträgt, ermöglicht ein einmaliger Kapitalbezug mehr Flexibilität und allenfalls Steuerersparnisse.
Auf den Aspekt der Steuerersparnis bei Kapitalbezug ist ein besonderes Augemerk zu richten; Kapitalbezüge werden generell gesondert vom übrigen Einkommen zu einem geringeren Steuersatz besteuert. Im Kanton Basel-Landschaft unterliegen jedoch Bezüge, die grösser sind als CHF 400’000 gegenwärtig einer im Vergleich zu anderen Kantonen enorm hohen Steuerbelastung. Mit einer Vorlage schlägt der Regierungsrat dem Landrat nun eine Überarbeitung des Tarifs für Kapitalleistungen aus Vorsorge vor – gültig ab 1. Januar 2013.

Es empfiehlt sich somit, geplante Kapitalbezüge aus der Pensionskasse vorerst aufzuschieben, um allenfalls von der geringeren Besteuerung ab dem Jahr 2013 profitieren zu können.

Autor

Gilbert Hammel
Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte
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