Das neue Basler Standortpaket

Nutzen Sie jetzt die Fördermöglichkeiten

Der Kanton Basel-Stadt hat ein Zeichen gesetzt: Mit dem neuen Standortpaket schafft er gezielte Anreize für Unternehmen, die in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt aktiv sind und fördert baselstädtische Unternehmen aufgrund des zunehmenden weltweiten Standortwettbewerbs.

Für baselstädtische Unternehmen bedeutet das: konkrete finanzielle Unterstützung – von Forschung und Entwicklung bis Elternzeit.

 

Was wird gefördert?

1. Innovation

  • Personalaufwendungen für Forschung & Entwicklung (F&E) im Kanton Basel-Stadt und der übrigen Nordwestschweiz 
  • Abschreibungen auf F&E-Anlagen (inkl. Hochtechnologieproduktion) im Kanton Basel-Stadt und in der übrigen Schweiz
  • Aufwendungen für klinische Studien in der Schweiz und dafür notwendige Wirkstoffherstellung in der Schweiz

 

2. Elternzeit

  • Freiwillige Elternzeit für Arbeitnehmende mit vertraglichen Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt
  • Bis zu 3 zusätzliche Wochen bezahlte Elternzeit
  • 80 % des Lohns, max. CHF 220/Tag

 

3. Umwelt

  • Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz
  • Steigerung der Energieeffizienz im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz
  • Auch internationale Projekte mit globalem Impact sind möglich

 

4. Life Sciences (ab 2026)

  • Forschungskooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen in Basel-Stadt

 

Wer kann ein Gesuch stellen?

Alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Basel-Stadt sowie beschränkt steuerpflichtige juristische Personen mit einer qualifizierenden Anlage im Kanton Basel-Stadt – vom Start-up bis zum Grossunternehmen.

 

Wichtige Termine

  • 18. August bis 30. September 2025: Einreichung der Gesuche
  • Bis Januar 2026: Bescheid durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
  • Ab März 2026: Erste Auszahlungen
  • Ab 2026: Jährliche Frist: 30. Juni

 

Bei der Einhaltung der Einreichungsfrist der Gesuche ist wichtig zu beachten, dass pro Förderbereich unterschiedliche Dokumente und externe Bestätigungen vorliegen müssen. Dies ist bei der Planung und Aufbereitung der fristgerechten Gesuchseinreichung zu berücksichtigen. Der Förderbereich «Innovation» benötigt beispielsweise eine ordentlich geprüfte Jahresrechnung und eine Bestätigung der Revisionsstelle betreffend die im Gesuch geltend gemachten Berechnungsgrundlagen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link: Das Basler Standortpaket – Basel-Stadt fördert Innovation, Elternzeit und Klimaschutz | Kanton Basel-Stadt

 

Bei Fragen oder falls Sie Unterstützung benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Autor

Klein David 4907 1

D.a.v.i.d. .K.l.e.i.n

Mitglied der Geschäftsleitung, Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Wirtschaftsprüfer
BSc in Betriebsökonomie
zugelassener Revisionsexperte