Vermögenssteuern – Auswirkungen des Kapitalisierungssatzes bei der Bewertung von nicht kotierten Wertpapieren

Die Schweizerische Steuerkonferenz hat eine Wegleitung für die Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert publiziert. Ziel der Wegleitung ist für die Belange der Vermögenssteuern eine schweizweit einheitliche Bewertung von in- und ausländischen Wertpapieren, die an keiner Börse gehandelt werden, sicherzustellen.

Grundsätzlich gilt, dass für die Vermögenssteuer einer Steuerperiode der entsprechende Verkehrswert des Wertpapieres per Ende des gleichen Jahres massgebend ist. In der Praxis ist es nicht unüblich, dass Vorjahressteuerwerte für die Vermögenssteuern herangezogen werden. Dies begründet sich vor allem darin, die entsprechenden Veranlagungsverfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Es soll jedoch grundsätzlich keine Lücke zwischen einzelnen Perioden entstehen.

Bewertung und Kapitalisierungssatz

Grundsätzlich wird der steuerliche Wert eines nicht kotierten Wertpapieres anhand einer Mischrechnung zwischen Ertrags- und Substanzwert ermittelt. Ein wesentlicher Haupttreiber des Steuerwertes stellt der sogenannte Kapitalisierungssatz dar. Bis zum Bewertungsjahr 2020 galt ein Kapitalisierungssatz von 7 %, was nicht unumstritten war. Seit dem Bewertungsjahr 2021 kommt ein dynamischer Kapitalisierungssatz zur Anwendung, der unter anderem die Illiquidität von kleineren Unternehmen mitberücksichtigt.

Die Anpassung des Kapitalisierungssatzes an ein dynamisches System wurde mit dessen Einführung insbesondere deshalb begrüsst, weil der Kapitalisierungssatz für das Bewertungsjahr 2021 deutlich angehoben wurde und damit die Wertpapierbewertungen sanken. Die nachstehende Entwicklung des Kapitalisierungssatzes ist aufgrund seiner komplexen Ermittlung, beispielsweise im Vergleich zur Leitzinsentwicklung der Schweizerischen Nationalbank, jedoch nur schwer nachzuvollziehen:

Bewertungsjahr 2020 2021 2022 2023
Kapitalisierungssatz 7.00 % 9.50 % 8.50 % 7.75 %
SNB-Leitzins jeweils per 31.12. -0.75 % -0.75 % 1.00 % 1.75 %


Auswirkungen Kapitalisierungssatz auf die Vermögenssteuern

Unter der Annahme, dass eine Unternehmung im aktuellen Bewertungsjahr sowie in den Vorjahren einen Gewinn von jeweils CHF 100‘000 erwirtschaftet hat und eine Substanz von CHF 1 Mio. vorliegt, ergibt sich für die jeweiligen Bewertungsjahre ein anderer Vermögenssteuerwert bei gleichbleibenden Unternehmenszahlen:

Bewertungsjahr 2020 2021 2022 2023
Steuerlicher Wert Unternehmung CHF 1.29 Mio. CHF 1.04 Mio. CHF 1.12 Mio. CHF 1.19 Mio.

Von der historisch hohen Bewertung 2020 ist der Wert per Ende 2023 nicht mehr weit entfernt! Die höhere Bewertung 2023 im Vergleich zu 2022 führt zu höheren Vermögenssteuern, obwohl sich die wirtschaftliche Ertragskraft der fiktiven Unternehmung nicht verändert hat.


Optimierung der Vermögenssteuern

Die Eignerinnen und Eigner von Gesellschaften, welche nicht börsenkotiert sind, können von den nachfolgenden Entlastungen bei unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz) in den Kantonen Basel-Landschaft oder Aargau profitieren:

Die Kantone Basel-Stadt und Solothurn kennen andere Massnahmen, welche nicht primär an die nicht kotierten Wertschriften anknüpfen, sondern genereller Natur sind:

Empfehlungen und Fazit

 

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Quellen:

Autoren

Michael Rüegger
Partner
dipl. Steuerexperte
dipl. Wirtschaftsprüfer
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte
Lukas Aumer
Prokurist
dipl. Steuerexperte
BSc in Betriebsökonomie
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