Wie bereits angekündet, hat der Bundesrat am 20. Januar 2021 eine erneute Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beschlossen. Untenstehend finden Sie die wichtigsten Informationen dazu:
- Die Karenzfrist von einem Tag wird rückwirkend ab 1. September 2020 wieder aufgehoben. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis 31. März 2021. Sie müssen diesbezüglich nichts unternehmen. Die Arbeitslosenkassen korrigieren die Abrechnungen von sich aus und werden entsprechende Differenzzahlungen vornehmen.
- Die maximale Bezugsdauer von KAE bei mehr als 85% Arbeitsausfall wird rückwirkend per 1. März 2020 aufgehoben.
- Ab dem 1. Januar 2021 haben auch wieder Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen sowie Lernende Anspruch auf KAE. Die Ausweitung des Anspruchs ist vorläufig befristet bis zum 30. Juni 2021. Bei den Lernenden muss die Fortführung der Ausbildung gewährleistet sein.
Die Abrechnungsformulare wurden bereits entsprechend angepasst. Sie finden diese unter folgendem Link. Bitte verwenden Sie jeweils die aktuellsten Versionen für Ihre Abrechnungen.
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Formulare und beantworten Ihre spezifischen Fragen zur KAE.