Steuern sparen bei einer Nachfolgelösung

KMU sollten die Gründung einer Holdinggesellschaft prüfen.

aus Standpunkt 06/2012

Im Zuge von Nachfolgeplanungen können auch bei KMU mit der Gründung einer Holdinggesellschaft Steuern gespart sowie flexible Strukturen geschaffen werden.
Vor allem dann, wenn der Unternehmensnachfolger den Kaufpreis der Unternehmung teilweise von dritter Seite finanzieren muss und somit die künftigen Dividendenerträge für die Zins- und Tilgungsraten eingesetzt werden sollen, ist die Bildung einer Holdingstruktur ein interessantes Nachfolgekonzept.
Die Behandlung von Holdinggesellschaften wird im schweizerischen Steuergesetz speziell geregelt. Auf Bundesebene profitiert eine Holdinggesellschaft vom Beteiligungsabzug.

Holdingprivileg beantragen

Auf kantonaler Ebene kann eine Holdinggesellschaft das sogenannte Holdingprivileg beantragen: Gesellschaften, deren Hauptzweck in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen besteht und die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben, entrichten auf kantonaler Ebene grundsätzlich keine Gewinnsteuern, und das Kapital wird zu einem reduzierten Satz besteuert.
Anhand eines Rechenbeispiels werden die steuerlichen Vorteile einer Holdingstruktur deutlich: Ausgangslage ist die geplante Übernahme einer Unternehmung durch einen langjährigen Mitarbeitenden (verheiratet, zwei Kinder, Hauseigentümer und Wohnort in Liestal; das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit beider Ehegatten zusammen beträgt 187000 Schweizerfranken).
Zur Finanzierung des Kaufpreises der Unternehmung von 1 Mio. Franken werden 600000 Franken Fremdkapital benötigt. Es wird von einer jährlichen Amortisation von 85000 Franken sowie einer jährlichen Zinsbelastung von 24000 Franken ausgegangen. Für deren Zahlung wird mit einer jährlichen Dividendenausschüttung von 110000 Franken gerechnet.

Variante A: Halten der Aktien im Privatvermögen

Die Beteiligungsrechte der Unternehmung werden vom Mitarbeitenden als Privatperson übernommen und im Privatvermögen gehalten, die Dividendenerträge unterliegen der Einkommenssteuer. Der Privatkredit für die Kaufpreisfinanzierung wird im Schuldenverzeichnis aufgeführt, die Schuldzinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Steuerbelastung für den Unternehmensnachfolger liegt bei rund 43000 Franken.

Variante B: Gründen einer Holdinggesellschaft

Der Mitarbeitende gründet eine Holdinggesellschaft, welche einzig die Beteiligungsrechte der übernommenen Gesellschaft hält. Die Kaufpreisfinanzierung erfolgt nun über die Holdinggesellschaft, die Dividendenausschüttung an die Holdinggesellschaft dient zur Schuldtilgung und Zinszahlung.
Durch die privilegierte Besteuerung fallen vernachlässigbar tiefe Steuern auf Stufe der Holding an; die Steuerbelastung für den Unternehmensnachfolger als Privatperson liegt bei rund 26000 Franken.

Fazit

Der steuerliche Hauptvorteil einer Holdingstruktur liegt darin, dass die Dividendenerträge ohne vorgängige Steuerbelastung voll für die Tilgung der Schuld sowie die Zinszahlungen gebraucht werden können.
Fliessen die Dividenden dem Unternehmensnachfolger direkt zu, so werden diese mit der Einkommenssteuer belastet; im genannten Beispiel würden so jährlich rund 17000 Franken bzw. 65,4 Prozent mehr an den Fiskus bezahlt.

Autor

Gilbert Hammel
Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte
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