Berufliche Vorsorge als Steueroptimierungs-Instrument

Die Bildung von Arbeitgeber-Beitragsreserven kann in der Abschlussgestaltung sinnvoll sein.

aus Standpunkt 05/2012

Die Berufliche Vorsorge, im Speziellen die Bildung von Arbeitgeber-Beitragsreserven, dient Unternehmungen auch als Instrument, Steuern zu sparen.

Passive Rechnungsabgrenzung

Der eigentliche Grundgedanke der Arbeitgeber-Beitragsreserven liegt darin, dass Unternehmungen in guten Jahren künftige Arbeitgeberbeiträge vorauszahlen, um in wirtschaftlich schlechteren Zeiten davon zehren zu können. Aus steuerlicher Sicht kann so der steuerbare Gewinn reduziert werden.
Voraussetzung ist, dass die Unternehmung einer Pensionskasse angeschlossen ist und dass die flüssigen Mittel der Pensionskasse effektiv zufliessen. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau akzeptieren eine Einzahlung nach Ablauf des Geschäftsjahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Dies bringt den Vorteil, dass im Zuge der Abschlussgestaltung das Einzahlungspotenzial bestimmt und in der Jahresrechnung vorerst als passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen werden kann. Die Reservebildung wird im entsprechenden Abschlussjahr vollumfänglich dem Personalvorsorgeaufwand belastet.

Nicht mehr rückforderbar

Die Höhe der Arbeitgeber-Beitragsreserven ist auf das fünffache des jähr-
lichen Arbeitgeberbeitrages begrenzt. Einmal einbezahlte Reserven können nicht mehr zurückgefordert werden und sind ausschliesslich für künftige Prämienzahlungen des Arbeitgebers oder für Leistungsverbesserungen bzw. Sanierungen bestimmt. Sollen die Beiträge aus den Arbeitgeber-Beitragsreserven beglichen werden, muss dies der Pensionskasse mitgeteilt werden. Fortan werden die anteiligen Arbeitgeberprämien der Reserve belastet. Diese kann dann nach Ablauf des Geschäftsjahres – je nach Ergebnis – zu Lasten des Aufwandes wieder geäufnet werden.

Prüfung bei Abschlussgestaltung

Es empfiehlt sich somit, während
der Abschlussgestaltung die Bildung von Arbeitgeber-Beitragsreserven in Betracht zu ziehen. Wurden bereits solche Reserven gebildet, ist die maximale Einzahlungsmöglichkeit zu überprüfen. Diese kann sich im Verlaufe der Zeit zum Beispiel durch Leistungsanpassungen, durch die Anzahl der versicherten Personen oder durch die Art des versicherten Personenkreises verändert haben.
Eine Optimierung der Unternehmenssteuern kann auch dahingehend geprüft werden, ob in der Beruflichen Vorsorge die Versicherungsleistungen verbessert oder der Prämienanteil des Arbeitgebers erhöht werden sollen. Durch die Steuerabzugsfähigkeit der höheren Beiträge wird die Steuerbelastung der Unternehmung verringert. Zudem werden durch das höhere Prämienvolumen mehr Arbeitgeber-Beitragsreserven möglich.

Autor

Gilbert Hammel
Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte
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