Steuererleichterungen für neue Firmen

Möglichkeiten für Steuererleichterungen für zugezogene Firmen und Start-Ups im BL.

aus Standpunkt 02/2014

Mit der Baselbieter Wirtschaftsoffensive will der Regierungsrat den Wirtschaftsstandort Baselland stärken. Die Offensive ist Teil der Legislaturplanung der Jahre 2012 bis 2015. Das Projekt Wirtschaftsoffensive verfolgt vier Hauptziele:

Vorgesehen ist eine Steigerung des Steuerertrags der juristischen Personen bis 2022 von rund 10 Prozent auf 15 bis 20 Prozent des Gesamtsteuerertrags.
Dabei sollen nicht die Unternehmenssteuern erhöht, sondern das Steuersubstrat vergrössert werden. Anlocken will der Kanton neue steuerzahlende Unternehmen mit attraktiven Rahmenbedingungen vor allem in neu erschlossenen und aktiv vermarkteten Entwicklungsgebieten. Eine verbesserte Infrastruktur, verkehrstechnische Erschliessungen und die Umweltverträglichkeit sollen neuen Unternehmen Standortvorteile bringen.

Attraktives Steuersystem

Von grosser Bedeutung für den Gewinn und den Erhalt innovativer und ertragsstarker Unternehmen ist ausserdem ein attraktives und transparentes Steuersystem. Für Jungunternehmen oder neu zugezogene Unternehmen stehen diesbezüglich Möglichkeiten zur Erlangung von steuerlichen Vorteilen offen. So kann der Regierungsrat für neue Unternehmen, die von besonderem volkswirtschaftlichem Interesse sind, Steuererleichterungen gewähren.
Voraussetzung für eine Steuererleichterung ist eine Neugründung oder der Zuzug eines Unternehmens. Massgebend sind die erwarteten steuerbaren Gewinne, die Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze, die künftigen Investitionen sowie die Veränderung der Konkurrenzsituation.

Standortgemeinde wird angehört

Bevor ein Entscheid gefällt wird, erfolgt eine Anhörung des Gemeinderates der Standortgemeinde. Der Regierungsrat kann je nach Beurteilung der Kriterien von Fall zu Fall frei über die Dauer (bis maximal zehn Jahre) und die Höhe der Erleichterung entscheiden; das Steuergesetz legt nicht fest, in welcher Form Steuererleichterungen erfolgen.
Grundsätzlich soll die Erleichterung in Form einer linearen Reduktion bei der Gewinn- und Kapitalsteuer erfolgen. Wird eine Erleichterung der Staatssteuer gewährt, so wirkt sich diese automatisch auch steuerermässigend auf die Gemeindesteuer aus.

Antrag stellen an Regierungsrat

Will ein neu gegründetes Unternehmen oder ein neu zugezogenes Unternehmen eine Steuererleichterung erlangen, muss ein Antrag an den Regierungsrat gestellt werden. Im Gesuch müssen Höhe und Dauer der gewünschten Erleichterung definiert sowie detaillierte Angaben zur Unternehmung und zum Projekt gemacht werden.
Die Steuerverwaltung Baselland stellt dazu einen Leitfaden, den sogenannten «Tax Guide» zur Verfügung, welcher einen Überblick über das schweizerische sowie das kantonale Steuersystem verschafft und insbesondere die Bedingungen, Inhalte und Formalitäten für Gesuche um Steuererleichterung festhält.

Autor

Gilbert Hammel
Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte
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