Privatanteil an den Autokosten

Neue Regelung des Privatanteils bei privat genutzten Geschäftsfahrzeugen.

aus TRETOR Newsletter Ausgabe September 2/2009

Werden Geschäftsfahrzeuge auch für private Zwecke verwendet, so liegt Eigenverbrauch vor. Dies hat zur Folge, dass ein sogenannter Privatanteil zum Normalsatz (7.6%) zu versteuern ist. Der Privatanteil kann am Ende der Steuerperiode ermittelt und einmal pro Jahr mit der Steuerverwaltung abgerechnet werden. Für die Berechnung des Privatanteils an den Autokosten kommt eine vereinfachte Methode zur Anwendung, sofern

Gemäss Merkblatt Nr. 03 der eidgenössischen Steuerverwaltung ist die pauschale Ermittlung wie folgt vorzunehmen:

  1. Beim Kauf des Fahrzeuges bestand Anspruch auf Vorsteuerabzug:Der Privatanteil beträgt pro Monat 0.8% des Bezugspreises (exkl. MWST), mindestens aber CHF 150.
  2. Beim Kauf des Fahrzeuges bestand kein Anspruch auf Vorsteuerabzug: Der Privatanteil beträgt pro Monat 0.4% des Bezugspreises (exkl. MWST), mindestens aber CHF 150.
Publikation-Beispiel-Geschaeftsfahrzeug

Werden andere Motorfahrzeuge vorübergehend für private Zwecke eingesetzt oder wird das Geschäftsfahrzeug mehrheitlich (mehr als 50%) für private Zwecke verwendet, so ist der Privatanteil nach der effektiven Methode zu berechnen.

Effektive Ermittlung des Privatanteils:

Der Privatanteil ist gemäss Merkblatt Nr. 03 wie folgt zu berechnen:

Publikation Privatanteil berechnen

Für die Berechnung der Privatanteile muss für sämtliche Personenwagen die gleiche Methode verwendet werden. Die gewählte Methode muss während mindestens einem Jahr beibehalten werden.

Privatanteil der Autokosten bei der Saldosteuersatzmethode: Wendet ein steuerpflichtiges Unternehmen die Saldosteuersatzmethode an, so ist mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz der Eigenverbrauch bereits abgegolten.Bei der Saldosteuersatzmethode ist also keine Mehrwertsteuer auf dem Privatanteil abzurechnen.

Autor

Martin Dettwiler
Mitglied der Geschäftsleitung, Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Steuerexperte
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte
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