Neues Rechnungslegungsrecht und Lohnnebenleistungen für KMU

Was ist bei dem per 1. Januar 2013 in Kraft tretenden neuen Rechnungslegungsrecht zu beachten? Fringe Benefits als Steuerplanungsinstrument?

aus Wirtschaftskammer Baselland KMU Business-Treff

Am 23. Dezember 2011 hat das Parlament einem neuen Rechnungslegungsrecht zugestimmt, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ist das neue Recht ab 1. Januar 2015 zwingend anzuwenden, auch von KMU. Wie muss zukünftig die Bilanz und die Erfolgsrechnung aufgebaut und gegliedert werden? Welche Angaben gehören in den Anhang? Welche Vorschriften müssen, können oder sollen angewendet werden? Diese und andere Fragestellungen wurden am KMU Business-Treff vom 17. September 2013 durch den ersten Referenten, Prof. Philipp Hammel, Partner der TRETOR AG, dipl. Wirtschaftsprüfer und Dozent an der FHNW, beantwortet.

Im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte spielt die Gewährung von Lohnnebenleistungen, so genannten „Fringe Benefits“, eine zunehmend grössere Rolle. Die Bandbreite der Lohnnebenleistungen reicht dabei vom Gratis-Handy über das Zur-Verfügung-Stellen eines Fahrzeuges bis hin zur Bezahlung der Krankenkassenprämie. Der zweite Referent Martin Dettwiler, Partner der TRETOR AG, dipl. Steuerexperte und Dozent an der FHNW, zeigte neben Möglichkeiten und Grenzen auch die gezielte und richtige Implementierung solcher Instrumente auf. Zudem informierte er darüber, wie durch sie eine Steigerung der Arbeitsmoral sowie substanzielle Steueroptimierungen erzielt werden können.

Beim anschliessenden Apéro riche wurde den Teilnehmenden die Gelegenheit zum ungezwungenen Gedankenaustausch mit den Referenten und den anderen Teilnehmenden geboten.

Autoren

Martin Dettwiler
Mitglied der Geschäftsleitung, Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Steuerexperte
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte
Philipp Hammel
Präsident des Verwaltungsrates, Partner
Prof., dipl. Wirtschaftsprüfer
zugelassener Revisionsexperte
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