Kapitalgesellschaften bieten mehr Spielraum

Steuerliche Vor- und Nachteile von Kapitalgesellschaften.

aus Standpunkt 06/2013

Wer eine Geschäftsidee verwirklicht und den Schritt in die Selbständigkeit wagt, der kommt um die Frage nach der geeigneten Rechtsform für sein Unternehmen nicht herum.
Am einfachsten und mit dem geringsten administrativen Aufwand verbunden ist die Gründung einer Einzelunternehmung. Sie erfordert weder Gründungsformalitäten noch ein Mindestkapital. Die Buchführung ist ebenfalls relativ einfach. Die Gründung einer Einzelunternehmung hat aber auch einen Haken: Der Inhaber einer Einzelfirma haftet für die Geschäftsschulden mit seinem ganzen Privatvermögen.
Mit der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) lässt sich dieses Haftungsrisiko beschränken. Die Firmengründer müssen aber ein Mindestkapital einbringen. Zudem muss die Gründung öffentlich beurkundet werden mit einem Eintrag im Handelsregister.

Auswirkung auf Steuerbelastung

Die Wahl der Rechtsform wirkt sich auch unterschiedlich auf die Besteuerung aus. Es ist ratsam, auch diesen Sachverhalt in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.
Die Einzelunternehmung gilt steuerrechtlich nicht als eigenständiges Subjekt. Die Gewinne aus einer selbständigen Tätigkeit müssen deshalb in der Steuererklärung des Firmeninhabers deklariert werden.
Dabei kann der Firmeninhaber weder einen eigenen Lohn noch Steuern als Geschäftsaufwand geltend machen, einzig die Beiträge an die AHV/IV/EO sind abzugsfähig. Diese Sozialversicherungsabgaben fallen auf dem gesamten, in der Steuererklärung deklarierten Unternehmensgewinn an. Bei einem Jahreseinkommen von 56200 Franken betragen sie 9,7 Prozent. Bei geringeren Einkommen gelten reduzierte Beitragssätze.
Beim Jahresabschluss und der damit verbundenen Gewinnverwendung bestehen nur beschränkte Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Läuft das Geschäft gut, steigt die Steuerbelastung überproportional an. In einem solchen Fall können mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft Steuern gespart werden.

Separate Steuererklärung

Im Gegensatz zur Einzelunternehmung gilt eine Kapitalgesellschaft als juristische Person. Diese muss eine separate Steuererklärung ausfüllen und unterliegt somit den Gewinn und Kapitalsteuern. In einer Kapitalgesellschaft bezieht der Unternehmer als Angestellter der Firma einen Lohn, welcher der Erfolgsrechnung belastet werden kann.
Anders als beim Einzelunternehmen unterliegt nicht der gesamte Gewinn, sondern nur der Lohn den Sozialabgaben AHV/IV/EO. Hinzu kommen Abgaben für die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die weiteren Versicherungspflichten gegenüber der Pensionskasse sowie der Unfallversicherung gewährleisten den optimalen Versicherungsschutz des Unternehmers bei Tod und Invalidität. Der Unternehmerlohn muss marktkonform sein. Er wird als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstä­tigkeit auf Stufe Unternehmer besteuert. Ein über den ausbezahlten Lohn hinausgehender Ertragsüberschuss kann im Unternehmen für Amortisationen oder Investitionen verwendet werden. Bei der Gewinnausschüttung bieten sich für den Unternehmer Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Zwar werden die Gewinne einer Kapitalgesellschaft mit der sogenannten Doppelbesteuerung belastet, seit Einführung der Unternehmenssteuerreform II werden jedoch Dividendenerträge auf Stufe Firmeninhaber privilegiert besteuert.

Tipp

Es lohnt sich, bei der Wahl der optimalen Rechtsform für ein neues Unternehmen auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Eine Kapitalgesellschaft in Form einer AG oder GmbH erfordert zu Beginn einen grösseren administrativen Aufwand, kann aber im Verlauf der Geschäftstätigkeit zu Vorteilen führen. Weil die Gewinnverwendung planbar ist, kann die Steuerbelastung für den Gesellschafter optimiert werden. Weitere Vorteile bieten sich bei der beruflichen Vorsorge sowie im Hinblick auf eine Nachfolgelösung.
Gesellschaftsanteile oder Aktien können einfach und meist ohne Steuerfolgen auf einen Nachfolger übertragen werden. Demgegenüber ist bei der Übertragung von Aktiven und Passiven einer Einzelunternehmung mit Steuerfolgen und Sozialversicherungsabgaben zu rechnen.

Autor

Gilbert Hammel
Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte
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