Die «grosse dritte Säule» bietet Selbständigerwerbenden mehr Flexibilität

Wahlmöglichkeiten der Selbständigerwerbenden bei der 3. Säule.

aus Standpunkt 08/2013

Gerade für selbständig erwerbende Personen ist es besonders wichtig, die Altersvorsorge gut zu planen und die für die persönlichen Bedürfnisse optimale Vorsorgelösung zu wählen. Die Beiträge an AHV/IV/EO sind auch für Einzelunternehmer obligatorisch. Die Höhe der Beiträge wird auf der Basis des steuerbaren Reingewinns der Unternehmung berechnet. Gemäss dem Dreisäulenprinzip sichert die staatliche Vorsorge mit AHV/IV/EO aber lediglich das Existenzminimum im Alter oder bei Invalidität.

Obligatorium nur für Angestellte

Während Angestellte obligatorisch in einer Pensionskasse versichert sind, liegt es in der Verantwortung des Einzelunternehmers, den Erhalt des gewohnten Lebensstandards sicherzustellen. Dabei haben Selbständigerwerbende die Wahl, sich freiwillig einer Pensionskasse (zweite Säule) anzuschliessen oder von der sogenannten «grossen dritten Säule» zu profitieren.
Schliessen sich Selbständigerwerbende freiwillig einer Pensionskasse an, sind sie mit der beruflichen Vorsorge – der zweiten Säule – ergänzend gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) schreibt minimale Versicherungsleistungen vor.

Steueroptimierung möglich

Bei gutem Geschäftsgang ermöglichen überobligatorische Kaderpläne sowie Einzahlungen in die Arbeitgeberbeitragsreserven eine individuelle Ausgestaltung der Versicherungslösung. Möglich ist dabei auch eine steueroptimierte Abschlussgestaltung.
Der Anschluss an eine Pensionskasse verpflichtet zwar zur jährlichen Prämienzahlung, die Beiträge sind jedoch vom steuerbaren Gewinn und damit auch vom AHV-pflichtigen Einkommen abzugsfähig. Zusätzlich kann der Einzelunternehmer Einzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge (dritte Säule) bis jährlich maximal 6739 Franken tätigen und vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Lösung ohne zweite Säule

Dem Einzelunternehmer steht daneben als Alternative die Möglichkeit offen, nur die sogenannte «grosse dritte Säule» für die gebundene Altersvorsorge zu nutzen. Die Höhe der Beiträge ist bis zu einer Obergrenze von jährlich 20 Prozent des Erwerbseinkommens oder 33696 Franken frei wählbar.
Einzahlungen in die dritte Säule sind, wie bereits erwähnt, vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Sie können jedoch nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand dem Unternehmenserfolg belastet werden. Die Folge davon sind höhere AHV-Beiträge. Die Pensionskasse bietet einem Unternehmer bei gutem Geschäftsgang in finanzieller wie auch in zeitlicher Hinsicht mehr Spielraum.
Zudem kann eine steueroptimierte Abschluss- und Vorsorgeplanung gezielter vorgenommen werden. Beispielsweise steht der Unternehmung für die Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserven eine verlängerte Frist bis zur Jahresmitte zur Verfügung. Des Weiteren können Einkäufe individuell und somit steueroptimal auf mehrere Jahre verteilt werden.

Risiken beachten

Während die Pensionskassenbeiträge obligatorisch und in der Höhe festgelegt sind, bietet die «grosse dritte Säule» mehr Flexibilität, wenn es darum geht, die Beitragshöhe zu bestimmen. Um von der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitieren zu können, muss der Betrag fristgerecht bis Ende eines Jahres dem Vorsorgekonto gutgeschrieben werden.
Nicht in Vergessenheit geraten dürfen bei dieser Lösung die Risiken Tod und Invalidität: Sie müssen individuell abgedeckt werden, wenn auf eine Lösung mit Pensionskasse verzichtet wird.

Autor

Gilbert Hammel
Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte
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